Elektro-Innung für den Kreis Plön
Die Elektro-Innung Kreis Plön ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Unsere Aufgabe
- ist es, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes wahrzunehmen, zu unterstützen und beraten.
Unser Fachgebiet
- umfasst die Handwerke Elektrotechniker & Elektromaschinenbauer
Unsere Leistungen
- Betriebliche Interessenvertretung gegenüber Kommunalpolitik,
Ihre Vorteile
- Behörden, Institutionen etc.
- Kostenlose Vertretung bei Arbeitsgerichtsprozessen
- Betriebsberatung zu fachlichen, finanziellen u. ä. Fragen
- Ständige Fachinformationen durch Rundschreiben, Fachzeitschriften etc.
- Teilweise fachliche Einzelarbeitskreise bei den Innungen/Landesverbänden
- Finanzielle Vorteile durch diverse, individuelle Rahmenverträge
- Günstige Versicherungen über das Versorgungswerk
- Fachliche Seminarangebote und Lehrgänge
- Vergünstigte oder gebührenfreie Gesellen- und Zwischenprüfungen
- Vergünstigte oder gebührenfreie Lehrgänge für Lehrlinge
- Teilweise kostenfreie Ausbildungsnachweishefte
- Kostenfreie Bereitstellung von Tarifverträgen, Formularen, Vertragsvordrucken, etc.
- Veröffentlichung des Betriebes auf der Internet-Seite der Kreishandwerkerschaft bzw. der Innung, sowie teilweise der Landesverbände
- Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit durch einen eigenen Ermittler
- Werbewirksame Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk
- Veröffentlichung freier Lehrstellen in Presse und Internet
- Exklusive und/oder vergünstigte Werbemittel für Innungsmitglieder
- Teilweise vergünstigter Wareneinkauf, Einkauf von Arbeitsmitteln etc.
- Innungsversammlungen und Innungsfahrten in Verbindung mit fachlichen Informationen, Vorträgen etc.
- UFH-Arbeitskreis für mitarbeitende Ehefrauen/Partnerinnen
- Teilweise finanzielle Einsparungen durch Nicht-Veranlagung bei Zusatzversorgungskassen
- Finanzielle Vorteile durch IKK-Mitgliedschaft: U1 und U2-Umlage insgesamt rd. 1,2 % günstiger als bei AOK (bei vergleichbarem Erstattungssatz von 80 %)
- Gebührenfreie Unterstützung oder Vermittlung bei Streitigkeiten mit Lehrlingen
Unsere Beiträge
Der von jedem lnnungsmitglied zu entrichtende Beitrag besteht aus einem
Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag. Außerdem kann die Innung Sonderbeiträge erheben.
Der Zusatzbeitrag wird erhoben
1. nach der Zahl der Beschäftigten mit oder ohne Lehrlinge oder/und
2. in einem Tausendsatz der Lohn- und Gehaltssumme.
Im Vergleich zu den Vorteilen kostet eine Innungsmitgliedschaft wenig
- kontaktieren Sie uns an und erkundigen Sie sich nach dem für Sie individuellen Innungsbeitrag.
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